Ich finde eure Tools klasse. Für eine sichere und umfangreiche Verwendung für Nutzer die einem Berufsgeheimnis (Rechtsanwälte etc.) unterliegen, wäre noch eine Geheimhaltungsvereinbarung (mit Klausel zu 203StGB) und ein Auftragsverarbeitungsvertrag super.
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Vor 4 Monaten

Nicolai Greiner
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